Klasse M

Klasse M
Fahrzeugart
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) bei Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (15 PS) (falls Verbrennungsmotoren diese bis 50 ccm)
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Vorbesitz anderer Klasse nicht erforderlich
Eingeschlossen
Gültigkeit
zeitlich unbefristet
Einschränkung

für 16 u. 17 Jährige durch Bauart beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Bemerkung

versicherungsrechtliche Fragen beachten,

keine Probezeit ( sehr ungünstig)

Theorie
14 Doppelstunden incl. Kradspezifik
Praxis / Grundfahraufgaben
Unterweisung am Kfz.,Ortsfahrten , Grundfahrübungen,
keine Sonderfahrten ( Autobahn,Überland , Nachtfahrt)